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Nr. 4

2026  

Mit Beiträgen und Interviews informiert das KliK-Journal ergänzend zum Jahresbericht über Wissenswertes aus den nationalen und internationalen Tätigkeitsfeldern der Stiftung KliK.

Beschwerliche, aber notwendige Qualitäts-sicherung

In der Vorjahresausgabe unseres Journals beklagte ich an dieser Stelle, wie ausserordentlich langwierig sich das Verfahren der Autorisierung von Klimaschutzaktivitäten gemäss Artikel 6.2 des Pariser Übereinkommens (PÜ) gestaltet. Ich äusserte die Befürchtung, dies werde in Kombination mit der kurzen Frist, die bis 2030 zur Finanzierung der Projekte über den Verkauf von Zertifikaten verbleibt, dazu führen, dass in den Startlöchern stehende Aktivitäten nicht mehr umgesetzt werden können.

Diese Gefahr ist keineswegs gebannt. Es ist aber zu konstatieren, dass es innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate zu erheblichen Fortschritten im Autorisierungsprozess kam. Seitens der schweizerischen Bundesverwaltung brachte eine konzentrierte Anstrengung, die bis mindestens Ende dieses Jahres andauern wird, eine Verbesserung bei den Abläufen. Zudem wurde mit den nun erfolgten erstmaligen Autorisierungen von Aktivitäten eines bestimmten Typs grundsätzlich geklärt, welche Anforderungen hier nach den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz jeweils zu erfüllen sind. Dies ebnet den Weg für andere Aktivitäten und verkürzt deren Bewilligungsprozess massgeblich.

Da die Autorisierung den entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Umsetzung einer Klimaschutzaktivität gemäss Artikel 6.2 des PÜ darstellt, beleuchten wir in dieser vierten Ausgabe unseres Journals ausführlich die Anforderungen und Prozesse rund um die Autorisierung. Sie ist das zentrale Instrument, um die höchsten, unabhängig geprüften Qualitätsstandards in Bezug auf die Emissionsminderungen sicherzustellen, die mit Klimaschutzaktivitäten in den Partnerländern erzielt werden sollen. Es ist daher verständlich, dass die privaten Investoren mit der Umsetzung ihrer Klimaschutzaktivität erst beginnen, wenn die Autorisierung die Unsicherheit hinsichtlich der Anrechnung von Emissionsminderungen ausgeräumt hat, obwohl sie bereits drei Monate vor dem Autorisierungsantrag mit der Umsetzung beginnen dürften.

Damit die Stiftung KliK den ihr erteilten gesetzlichen Auftrag erfüllen kann, sind wir, wie dieses Journal anhand von Beispielen aufzeigt, auf funktionierende Prozesse bei den involvierten staatlichen Stellen angewiesen. Leider sehen wir uns immer wieder Überraschungen seitens der Partnerländer ausgesetzt, die zu Verzögerungen bei der Autorisierung führen, sei es wegen Unklarheiten in der nationalen Regulierung oder auch infolge politischer Auseinandersetzungen. Die Stiftung versucht, die Folgen solcher unliebsamen Überraschungen aufzufangen, indem sie weitaus mehr Aktivitäten in Partnerländern entwickelt, als dies grundsätzlich zur Erfüllung der Kompensationspflicht nötig wäre.

In den Jahren 2025 bis 2030 muss die Stiftung Reduktionen von rund 30 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent (CO₂e) anhand von Bescheinigungen nachweisen. Sie geht davon aus, dass statt des verlangten Drittels gut die Hälfte der Massnahmen in der Schweiz stattfinden wird und der Rest in Partnerländern. Dies unterstreicht die Bedeutung der in der Schweiz umgesetzten Klimaschutzaktivitäten für die Erfüllung der Kompensationspflicht. In dieser Ausgabe unseres Journals richten wir den Fokus auf den erheblichen Beitrag, den Fernwärmeprojekte in diesem Zusammenhang leisten.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre mit unserem KliK-Journal Nr. 4.

Dr. Marco Berg

Geschäftsführer Stiftung Klimaschutz und CO₂­-Kompensation KliK

Fokus

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Die Schweiz nutzt Artikel 6.2 des Pariser Übereinkommens, um den Klimaschutz gemeinsam mit Partnerländern voranzubringen und über Kohlenstoffmärkte finanziell nachhaltig zu gestalten. Strenge Reglementierungen sollen höchste Integrität gewährleisten. Dazu muss jede projektierte Minderungsmassnahme unabhängig geprüft und anschliessend bilateral autorisiert werden. Der folgende Beitrag beleuchtet die Komplexität des Autorisierungsprozesses und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Entwicklung von Klimaschutzaktivitäten.

Fokus

Na
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Das Förderprogramm Wärmeverbünde der Stiftung KliK unterstützte Betreiber von Wärmeverbünden, die Energieträger aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme einsetzen. Mit Blick auf den begrenzten Förderhorizont 2030 endete am 31. Dezember vergangenen Jahres die Anmeldefrist für neue Projekte. Voraussichtlich rund eine Million Tonnen CO₂ wird bis Ende des Förderzeitraums einge- spart werden können. Auf den nächsten Seiten werfen wir einen Blick auf bisherige und anhaltende Leistungen sowie auf drei spannende Projektbeispiele eines schweizweit erfolgreichen, technologisch breit abgestützten Förderprogramms.

A(ttra)ktive Schweizer Förderprogramme

Die Stiftung KliK unterstützt nach wie vor Investitionen in Projekte, die nachweislich Treibhausgasemissionen reduzieren, dank der Förderung wirtschaftlich sinnvoll sind und langfristig betrieben werden können. Im Jahr 2025 waren es rund zwei Millionen Tonnen CO₂e, die hierzulande dank Fördermassnahmen in den Bereichen Verkehr, Unternehmen, Gebäude und Landwirtschaft sowie mit Einzelprojekten reduziert wurden (Stand Juni 2026). Das entspricht ungefähr den Emissionen, die theoretisch entstehen würden, wenn alle zugelassenen Personenwagen mit Verbrennungsmotor im Kanton Zürich (rund 627’000 Fahrzeuge) pro Jahr etwa 12’000 Kilometer zurücklegten – oder wenn alle Fahrzeuge von Zürich bis nach Kapstadt fahren würden.

Mit dem Förderprogramm Mobile Pelletheizungen ermöglicht die Stiftung KliK den Einsatz klimafreundlicher mobiler Pelletheizungen zu marktfähigen Konditionen. Mobile Heizanlagen sorgen zum Beispiel auf Baustellen für ein angenehmes Klima und eine optimale Bautrocknung, im Eventbereich temperieren sie Zelte und in der Landwirtschaft nutzt man sie für die Heutrocknung. Bei Einsatzorten, die nicht wärmeisoliert sind oder sich im Freien befinden, benötigt man sehr viel Brennstoff, um die nötige Heizenergie zu erzeugen. Da mobile Heizungen meist mit Öl betrieben werden, verursachen sie hohe CO₂-Emissionen. Schweizweit werden jährlich schätzungsweise einige Hunderttausend Tonnen CO₂ auf diese Weise freigesetzt. Mit Holzpellets betriebene mobile Heizungen sind dagegen eine klimafreundliche Alternative zu konventionellen Geräten.

MOBILE PELLETHEIZUNGEN

Ein Drittel aller CO₂-Emissionen der Schweiz stammt aus dem Gebäudesektor. Das Förderprogramm Heizungssteuerung ECCO2 bietet Immobilienbesitzern, die auf erneuerbare Energien umsteigen wollen oder Sanierungsarbeiten planen, Optimierungslösungen für fossile Heizsysteme an. Eine Umstellung auf erneuerbare Heizungen bedeutet unter Umständen hohe Investitionen. Hier entfaltet die ECCO2-Lösung mit begrenzten Investitionen und einer kurzen Implementierungszeit eine grosse Wirkung. Das Prinzip: In jeder beheizten Wohn- oder Büroeinheit messen Sensoren Temperatur, Luftfeuchtigkeit sowie CO₂- Konzentration und übertragen die Daten digital an ECCO2. Das KI-unterstützte System wertet diese und auch Wetterdaten aus und erstellt pro Gebäude ein Profil zu Parametern wie Lage oder Besonnung. Das Resultat ist eine dynamische, intelligente und prädiktive Regelung des Heizbedarfs.

HEIZUNGSSTEUERUNG ECCO2

Ein grosser Vorteil von Gewächshäusern gegenüber Freilandkulturen ist neben Witterungsschutz und gleichmässigem Pflanzenwachstum vor allem die Verlängerung der Vegetationsperiode durch Beheizung. Die dafür benötigte Wärme wird grösstenteils durch die Verbrennung fossiler Energieträger wie Erdgas, Heizöl oder Propangas bereitgestellt. Das von myclimate durchgeführte und von der Stiftung KliK finanzierte Programm Gewächshausbeheizung fördert die Umstellung auf Wärme aus Holzfeuerungen oder Wärmepumpen. Profitieren können Gewächshausbetriebe in der Schweiz, die ihr geplantes Umbauprojekt bis zum 31. Juli 2027 beim Förderprogramm anmelden und bis zum 31. Dezember 2027 die Baubewilligung erhalten.

GEWÄCHSHAUSBEHEIZUNG

Zahlen
und
Fakten

Wie viele Mio. Tonnen CO₂ wurden seit der Gründung der Stiftung KliK in der Schweiz bereits eingespart? Mit wie vielen Ländern besteht aktuell ein bilaterales Abkommen für den Klimaschutz? Entdecken Sie ausgewählte Zahlen und Fakten zur Einstimmung auf den Jahresbericht.

0

Länder verfügen aktuell über ein bilaterales Klimaschutzabkommen mit der Schweiz (hier aufgezählt nach Unterzeichnungstermin). Emissionsreduktionen können der Schweiz angerechnet werden, wenn die entsprechenden Klimaschutzaktivitäten die Massnahmen des Partnerlandes ergänzen und damit dessen Länder Ambition erhöhen.

1
Peru
2
Ghana
3
Senegal
4
Georgien
5
Vanuatu
6
Dominica
7
Thailand
8
Ukraine
9
Marokko
10
Malawi
11
Uruguay
12
Chile
13
Tunesien
14
Kenia
15
Sambia
16
Mongolei
11.01
Schweiz
3.65
Verkehr
3.73
Unternehmen
1.62
Gebäude
0.16
Landwirtschaft
1.85
Projekte
21.33
International

Zwischen 2025 und 2030 vertragsgemäss erwartete Wirkung aus Klimaschutzaktivitäten in Mio. Tonnen CO₂e (Stand Ende 2025).

0

Ungefähr 2'500 Gigawatt-Stunden speisen die BESS-Aktivitäten (Battery Energy Storage Systems) in Chile (neun Einzelprojekte von vier Firmen, Stand Juni 2026) pro Jahr ins Stromnetz ein – das entspricht etwa dem Jahresverbrauch der Stadt Zürich.

Rund
0

ausbezahlte Fördermittel im Programm Wärmeverbünde seit Programmstart bis 2030 in Schweizer Franken.

0%

müssen im Jahr 2026 reduziert werden (23 Prozent im Jahr 2024 und 25 Prozent im Jahr 2025). Mindestens 12 Prozent müssen in den Jahren 2025–2030 jeweils im Inland erfolgen.

Rund 19 Mio. Tonnen CO₂e wurden seit 2013 mit Unterstützung der Stiftung KliK in der Schweiz eingespart.

123.00
Schweiz
138.00
Verkehr
123.00
Unternehmen
103.00
Gebäude
150.00
Landwirtschaft
109.00
Projekte
30.00
International

Durchschnittliche Kosten in Franken je zwischen 2025 und 2030 reduzierter Tonne CO₂e.

Die Stiftung KliK – Rückschau und Ausblick

Die Stiftung KliK erfüllt im Auftrag der Importeure fossiler Treibstoffe deren gesetzliche Pflicht in der Schweiz, die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors in einem bestimmten Umfang zu kompensieren. Laut CO₂-Gesetz sind 2025 zunächst ein Viertel und bis 2030 schrittweise die Hälfte dieser Emissionen zu kompensieren. Die Kompensation hat über die Finanzierung von Projekten in der Schweiz und im Ausland zu erfolgen, die nachweislich eine entsprechende Menge an Treibhausgasemissionen reduzieren.

Auch für das Jahr 2024 hat die Stiftung KliK zur Erfüllung ihrer Kompensationspflicht ausschliesslich in der Schweiz erzielte Emissionsreduktionen vorgewiesen, obwohl sie gut ein Drittel der Verpflichtung mit Projekten im Ausland hätte erfüllen dürfen. Am Stichtag Ende 2025 verfügte die Stiftung allerdings erst über 13’376 ITMOs, die sie vorerst zu behalten entschied. Die abgegebenen nationalen Bescheinigungen stammten aus Aberhunderten grösserer und kleinerer Projekte in allen Sektoren, unter anderem aus dem Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Quellen im Rahmen von Fernwärmesystemen, über den wir in dieser Ausgabe vertieft berichtet haben.

Dank der anhaltenden Wirkung dieser Projekte wird die Stiftung KliK die 2025 bis 2030 in der Schweiz verlangten Emissionsreduktionen von 10 Millionen Tonnen CO₂e problemlos nachweisen können. Wir gehen derzeit (im April 2026) davon aus, dass sogar mehr als die Hälfte der insgesamt benötigten Emissionsminderungen von 30 Millionen Tonnen CO₂e in der Schweiz bewirkt werden können.

Von den seit 2019 von der Stiftung KliK näher geprüften 270 ausländischen Aktivitäten befinden sich derzeit 70 in verschiedenen Stadien der Entwicklung. Für all diese wird voraussichtlich bei der Schweiz und dem betreffenden Partnerland ein Antrag auf Autorisierung gestellt. 15 Aktivitäten sind bereits autorisiert, bei 22 ist der Antrag in Bearbeitung, für die übrigen wird der Antrag im Laufe des Jahres gestellt. Die involvierten Behörden haben somit noch immer eine immense Aufgabe zu bewältigen. Mit 32 Aktivitäten hat die Stiftung einen Vertrag zur Abnahme von ITMOs abgeschlossen, für 37 liegt eine Vorvereinbarung, ein sogenanntes Term Sheet, für einen solchen Vertrag vor. Auch die Geschäftsstelle der Stiftung hat demnach dieses Jahr noch einiges an Arbeit zu leisten.

Die Stiftung KliK wird die Antragsteller wie bis anhin dabei unterstützen, qualitativ ansprechende Dokumentationen nach den regulatorischen Vorgaben einzureichen, und etwaige Fragen umgehend und präzise beantworten. Mit der steigenden Zahl erfolgter Autorisierungen verlagert sich das Schwergewicht unserer Tätigkeit zunehmend darauf, die Umsetzung der diversen Klimaschutzaktivitäten in den Partnerländern zu begleiten.